Teilnahmebedingungen

 

Impressum und Haftung

 

Der Verein „Die Naturfreunde Cham e. V.“, nachfolgend die Naturfreunde Cham e. V. genannt, ist eine Ortsgruppe der Naturfreunde Deutschlands im Landesverband Bayern.

 

Die Naturfreunde Cham e. V.,

 

Postanschrift: Kirchplatz 10,

 

93482 Pemfling.

 

Erster Vorsitzender: Wolfgang Brückl

 

Zweiter Vorsitzender: Stefan Mühlbauer

 

Ehrenvorsitzende: Brigitte Laudensack

 

Vereinsregister Cham VR 156

 

Die Naturfreunde Cham e. V. übernehmen keine Haftung oder Gewähr für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in dieser Broschüre abgedruckten Informationen.

 

 

 

Besondere Hinweise zu den Veranstaltungen und Tourenangeboten:

 

Angebote, die gemäß Bayerischer Berg- und Schischulverordnung nur für Vereinsmitglieder erbracht werden dürfen, stehen nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Von der Bayerischen Berg- und Schischulverordnung nicht betroffene Leistungen stehen in besonderen Fällen auch Nichtmitgliedern zur Verfügung.

 

 

 

Zahlungen:

 

Konto: Naturfreunde Cham e.V. Sparkasse Cham

 

 

IBAN.: DE25 7425 1020 0052 4370 19

 

          BIC: BYLADEM1CHM

 

als Verwendungszweck bitte die Kursnummer

 

und Kursbezeichnung angeben.

 

 

 

Anmeldung

 

Die Anmeldung des / der Teilnehmers/in zu einer Veranstaltung / Reise, kommt erst durch die Annahme und Bestätigung durch den Vorsitzenden oder verantwortlichen Person und der Zahlung der Teilnahmegebühr zustande. Die Anmeldung kann erfolgen

 

· per Fax,

 

· per E-Mail

 

· per Post

 

 

 

 

 

 

 

Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Ansprechpartner, ersichtlich aus der jeweiligen Ausschreibung. Kontaktdaten der Personen im Jahresprogramm. Die Anmeldungen werden von den Naturfreunden Cham e.V. in zeitlicher Reihenfolge angenommen, wobei ein fehlender, bzw. nicht rechtzeitiger Zahlungseingang der Teilnahmegebühr / Kursgebühr automatisch die Ablehnung der Teilnahme nach sich zieht.

 

 

 

Teilnahmevoraussetzungen

 

Jeder Teilnehmer an Veranstaltungen hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er sowohl physisch als auch psychisch den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gerecht wird und die Gruppe nicht unzumutbar gefährdet oder behindert. Die für die Veranstaltung verantwortliche Person kann jederzeit, vor und während der Veranstaltung bei festgestellter Nichteignung den Teilnehmer ausschließen. Damit verbundene Kosten und Folgekosten hat der Teilnehmer zu tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.

 

 

 

Zahlung von Kursgebühr / Teilnahmegebühr / Anzahlung für Unterkunft.

 

Die Zahlung ist sofort nach Anmeldung und Annahme durch die verantwortliche Person fällig,

 

 

 

Leistungen, Kosten, Leistungsänderungen

 

Die Leistungen ergeben sich aus den Daten der Ausschreibung und den allgemeinen Hinweisen. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach der Anmeldung notwendig werden und die von den Naturfreunden Cham e. V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet. An– und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren grundsätzlich nicht enthalten.

 

Alle Touren, bei denen keine Kursgebühr angegeben ist, sind kostenlos.

 

 

 

Anreise:

 

Die Anreise erfolgt in der Regel im privaten PKW. Die Bildung von Fahrgemeinschaften wird angestrebt. Die Fahrtkosten werden unter den Teilnehmern eigenverantwortlich aufgeteilt. Der Verein schlägt für die Errechnung der Fahrtkosten 0,20 pro gefahrenen km aufgeteilt durch die Fahrzeuginsassen vor. Dieser Vorschlag ist unverbindlich.

 

 

Anzahlungen:

 

Anzahlungen, z. B. für Unterkunft, werden vor Ort mit der Unterkunft verrechnet.

 

 

 

Kursgebühr / Teilnahmegebühr:

 

Bei der Kursgebühr / Teilnahmegebühr handelt es sich um eine Aufwandspauschale. Sie beinhaltet, außer wenn ausdrücklich in der Beschreibung angegeben, nicht die Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Bergbahnen, etc.

Für Familien gilt folgende Regelung für die Kursgebühr / Teilnahmegebühr:
1. Ehepartner/Elternteil – Zahlung 100% der Kursgebühr / Teilnahmegebühr (=Voraussetzung für die nachfolgenden Ermäßigungen)
2. Ehepartner/Elternteil – Zahlung 50% der Kursgebühr / Teilnahmegebühr
eigene Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind frei sofern mind. ein Elternteil als Vollzahler teilnimmt und die Veranstaltung für die Teilnahme von Kindern/Jugendlichen geeignet ist.
Sofern eine Veranstaltung für die Teilnahme von Kindern/Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Begleitung eines Elternteiles geeignet ist, wird 50% der Kursgebühr / Teilnahmegebühr je Kind/Jugendlicher angesetzt.

 

 

Abmeldung / Rücktritt durch den / die Teilnehmer/in

 

Die Anmeldung ist durch die Annahme durch die verantwortliche Person und die Zahlung der Teilnahmegebühr / Kursgebühr verbindlich. Tritt der / die Teilnehmer/in nach der verbindlichen Anmeldung von der Veranstaltung zurück erfolgt keine Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Diese wird als Stornokosten einbehalten. Die Erstattung einer Anzahlung für die Unterkunft ist abhängig von tatsächlich zu leistenden Ersatzzahlungen vor Ort bzw. erfolgt nur dann, wenn ein / eine Ersatzteilnehmer/in gestellt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücktritt durch die Naturfreunde Cham e. V.

 

Die Naturfreunde Cham e. V. können zurücktreten:

 

- Falls die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

- Falls die verantwortliche Person / Übungsleiter ausfällt (z. B. durch Krankheit).

 

- Falls die Wettersituation oder andere Risiken eine Durchführung der Veranstaltung nicht zulassen. Die Entscheidung   

 

  hierüber obliegt alleinig der verantwortlichen Person / Trainer.

 

  In diesen Fällen erfolgt die Rückzahlung der Teilnahmegebühr / Kursgebühr innerhalb 2 Wochen nach Veranstaltungstermin, 

 

  sofern die Kontonummer des Teilnehmers bekannt ist.

 

- Falls ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung der verantwortlichen Person / Trainers die Maßnahme nachhaltig stört oder andere Teilnehmer gefährdet. Die Naturfreunde Cham e. V. behalten den vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

 

Haftung

 

Die Haftung der Naturfreunde Cham e. V. für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt, in denen den Naturfreunden Cham e. V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in unseren Teilnahmegebühren keine Reisegepäck– und Reiserücktritts-versicherung enthalten ist. Die Unfallversicherung der Naturfreunde e.V. erstreckt sich nur auf Mitglieder der Naturfreunde e.V. Nichtmitglieder haben im Falle einer Teilnahme an Vereinsveranstaltungen für entsprechenden Unfallversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.

 

Die Naturfreunde Cham e.V. übernehmen bei allen gemeinsam durchgeführten Reisen ausschließlich Leistungen vor Ort im Sinne der Vereinssatzung. An- und Rückreisen werden vom Teilnehmer selbst durchgeführt. Übernachtungen werden vom Teilnehmer selbst vor Ort beim Übernachtungsbetrieb bezahlt. Die Naturfreunde Cham e.V. sind deshalb nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651k BGB.

 

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der / die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats schriftlich gegenüber den Naturfreunden Cham e. V. geltend zu machen.

 

 

 

Hinweis auf Typische Gefahren und Risiken im Gebirge

 

Insbesondere bei Veranstaltungen im Gebirge ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Derartige Risiken können auch durch größt mögliche Sorgfalt bei Planung und Betreuung durch die zuständigen Personen nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten von den Naturfreunden ausgebildete Trainer bzw. Personen, die über entsprechende Erfahrung und Kenntnisse verfügen. Sie sind in der Regel keine staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risiko-bereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

 

 

 

Datenschutz - Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen.

 

Die Teilnehmer von Veranstaltungen der Naturfreunde Cham e.V. willigen ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf der Internetseite des Vereins (und seinen übergeordneten Verbänden) oder weiteren Publikationsmöglichkeiten (Flyer, Jahresbericht, etc. zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine Weiterleitung an Dritte (außer der Dachorganisation des Vereins) ist unzulässig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Es entstehen ihnen dadurch keine weiteren Nachteile.

 

 



 

Technik 1

 

Du begehst nur feste Wege, Pfade oder befestigte Steiganlagen, die ohne spezielle Vorkenntnisse von jedem durchschnittlich trainierten Berggeher bewältigt werden können.

 

Klettersteig: Schwierigkeit A

 

Alpinklettern: Schwierigkeitsgrad I-II, 1-3 SL.

 

Sportklettern: Schwierigkeitsgrad III

 

Skitouren: Mäßig steiles Gelände (bis 30°), sicheres Skifahren auf roten Pisten

 

 

 

Technik 2

 

Du bewegst Dich überwiegend auf festen Wegen und Steiganlagen. Gelegentlich weglose Passagen und exponierte Steige setzen Tritt-sicherheit und Schwindelfreiheit voraus. Gipfelanstiege stellenweise mit Blockgelände im
I. Grad. In Ausnahmen über flache Gletscher, die je nach Verhältnissen am Seil bzw. mit Steig-eisen zu begehen sind.

 

Klettersteig: Schwierigkeit B

 

Alpinklettern: Schwierigkeitsgrad II-III, 1-4 SL

 

Sportklettern: Schwierigkeitsgrad IV

 

Skitouren: Mittelsteiles Gelände (bis 35°),  sicheres Skifahren im freien Gelände und Tiefschnee.

 

 

 

Technik 3

 

Du steigst auf gletscherfreie und vergletscherte Gipfel über gestufte, stellenweise ausgesetzte (steil abfallende Gelände) Fels- und Firngrade, die teilweise auch freies Klettern im I. bis II. Grad und das Gehen mit Steigeisen bis zu 30 Grad Neigung erfordern. Steiles Felsgelände mit längeren senkrechten Passagen und Leitern.

 

Klettersteig: Schwierigkeit C

 

 

 


 

 

 

Alpinklettern: Schwierigkeitsgrad III-IV, 2-7 SL

 

Sportklettern: Schwierigkeitsgrad V

 

Skitouren: Steiles Gelände (bis 40°), Spitzkehrentechnik, sicheres Skifahren in allen Schneearten und Tiefschneeerfahrung.

 

 

 

Technik 4

 

Es erwarten Dich schwierige Anstiege auf meist vergletscherte Gipfel über teilweise steile Flanken und Grate bis 45 Grad, die das sichere Beherrschen der Steigeisentechnik und Alpinklettern im II. bis III. Grad voraussetzen. Durch-gehend senkrechter Fels mit wenigen Rast-punkten, oft nur ein Drahtseil und Trittstifte, teilweise leicht überhängende Leitern.

 

Klettersteig: Schwierigkeit D

 

Alpinklettern: Schwierigkeitsgrad IV-V, 3-10 SL

 

Sportklettern: Schwierigkeitsgrad VI

 

Skitouren: Sehr steiles Gelände (bis 45°), Spitzkehrentechnik, sicheres Skifahren in allen Schneearten und Tiefschneeerfahrung.

 

 

 

Technik 5

 

Du hast es mit schwierigen Anstiegen über Flanken und Grate zu tun, die das sichere Beherrschen der Steigeisentechniken (vertikal und frontal) über 45 Grad sowie des Alpinkletterns
im III. Grad und schwerer voraussetzen. Lange Passagen im senkrechten und glatten Fels, nur mit Sicherungsseil, große Überhänge mit Trittstiften.

 

Klettersteig: Schwierigkeit E

 

Alpinklettern: Schwierigkeitsgrad VI u. höher, über 10 Seillängen

 

Sportklettern: Schwierigkeitsgrad VII und höher

 

Skitouren: Extrem steiles Gelände (über 45°), Spitzkehrentechnik, sicheres Skifahren in allen Schneearten und Tiefschneeerfahrung.